
Marokko schafft die rechtlichen Grundlagen für einen eigenen Kohlenstoffmarkt. Das Ministerium für Energiewende und nachhaltige Entwicklung hat einen Gesetzentwurf mit der Nummer 62.25 ausgearbeitet, den das Generalsekretariat der Regierung (SGG) am 14. September zur öffentlichen Konsultation freigegeben hat. Das Vorhaben soll den Rahmen für Emissionsminderungsprojekte, Zertifikatehandel und internationale Kooperationen nach Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens schaffen – und ist damit ein zentraler Baustein für Marokkos künftige Klimapolitik, mit dem das Königreich seine Klimaziele auch finanziell und administrativ untermauern will.
Nationales Register und Transparenzplattform
Kernstück des Entwurfs ist ein elektronisches nationales Register, in dem Emissionsminderungsprojekte, Umsetzungsgenehmigungen und internationale Transferzertifikate erfasst werden. Ergänzt wird es durch eine Klima-Transparenzplattform, die Klimaindikatoren, öffentliche Ausgaben, internationale Unterstützung und die Fortschritte bei der Erfüllung der national festgelegten Klimabeiträge (NDCs) nachverfolgen soll. Der Entwurf deckt dabei mehrere Mechanismen ab: kooperative Ansätze zwischen Staaten, den sogenannten Carbon Crediting Mechanism sowie freiwillige Kohlenstoffmärkte. Genehmigungen für einzelne Projekte sollen zunächst für drei Jahre gelten und danach jährlich verlängerbar sein.
Strenge Regeln für Prüfstellen, Bußgelder bis 2 Millionen Dirham
Wer Emissionsminderungen zertifizieren will, braucht künftig eine anerkannte Akkreditierung mit qualifiziertem Personal und technischer Expertise; die Anerkennung als Prüf- und Validierungsstelle soll jeweils fünf Jahre gültig sein. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: Der Entwurf sieht Bußgelder zwischen 500.000 und 2 Millionen Dirham vor – etwa bei nicht eingereichten Jahresberichten, nicht genehmigten oder regelwidrigen Emissionstransfers sowie bei Pflichtverletzungen der Prüfstellen selbst. Zur Umsetzung soll außerdem eine nationale Kommission eingerichtet werden, der neben staatlichen Institutionen auch Klimaverbände angehören.
Vorbereitung auf strengere Klimaauflagen
Beobachter werten das Gesetz als administrative Vorbereitung auf schärfere internationale Vorgaben, allen voran den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union, der Exporteure aus Drittstaaten künftig stärker in die Pflicht nimmt. Für Marokko, dessen Industrie eng mit der EU verflochten ist – etwa in der Textil-, Automobil- und Phosphatbranche –, wächst damit der Druck, Emissionen belastbar zu dokumentieren. Mit einem eigenen, transparenten Register und einer funktionierenden Zertifizierungsstruktur will das Land die Voraussetzungen schaffen, um am internationalen Emissionshandel teilzunehmen und gleichzeitig die heimische Industrie besser auf kommende CO2-Bepreisung vorzubereiten. Wann der Entwurf nach Abschluss der öffentlichen Konsultation dem Regierungsrat und dem Parlament vorgelegt wird, ist bislang offen.
Quellen: Hespress English, TelQuel


