Kassationsgericht bestätigt Prozess: Marokkos Nationalmannschaftskapitän Hakimi muss sich wegen Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht verantworten

Achraf Hakimi im Marokko-Trikot am Ball im Spiel gegen Brasilien
Foto: Bryan Berlin, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle: Wikimedia Commons

Der französische Kassationsgerichtshof, das oberste Gericht des Landes, hat am 23. September 2026 einen Antrag von Achraf Hakimi zurückgewiesen und damit endgültig bestätigt, dass der Kapitän der marokkanischen Nationalmannschaft und Verteidiger von Paris Saint-Germain sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor einem Geschworenengericht verantworten muss. Damit ist der letzte juristische Einspruch des 27-Jährigen gegen seine Verweisung vor Gericht gescheitert.

Vorwurf aus dem Jahr 2023

Dem Verfahren liegt eine Anzeige einer damals 24 Jahre alten Frau zugrunde, die Hakimi vorwirft, sie am 25. Februar 2023 in seinem Haus im Pariser Vorort Boulogne-Billancourt zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Die beiden hatten sich nach Angaben der Klägerin über Instagram kennengelernt. Hakimi weist die Vorwürfe seit Bekanntwerden der Anzeige im März 2023 durchgehend zurück.

Der Fall durchlief in den vergangenen Jahren mehrere Instanzen: Nach Abschluss der Ermittlungen entschied eine Untersuchungsrichterin im Februar 2026, Hakimi vor Gericht zu verweisen. Das Berufungsgericht von Versailles bestätigte diese Entscheidung im Juni 2026. Mit der nun vorliegenden Entscheidung der Cour de cassation, die inhaltlich nicht über Schuld oder Unschuld befindet, sondern lediglich die Rechtmäßigkeit des bisherigen Verfahrens prüft, ist der Weg zur Hauptverhandlung vor dem Kriminalgericht des Départements Hauts-de-Seine endgültig frei. Ein konkreter Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.

Verteidigung spricht von Erpressungsabsicht

Hakimis Anwältin Fanny Colin reagierte auf die Entscheidung mit scharfer Kritik an der Gegenseite. Sie sprach von „schwerwiegenden Behinderungen der Zivilpartei bei der Wahrheitsfindung“ und verwies auf ihrer Ansicht nach widersprüchliche Angaben sowie eine verweigerte medizinische Untersuchung der Klägerin, die aus Sicht der Verteidigung Hakimis Unschuld hätten belegen können. Die Klägerseite weist diese Darstellung zurück. Da die Cour de cassation keine inhaltliche Bewertung der Vorwürfe vornimmt, sieht Colin im bevorstehenden Prozess die Gelegenheit, die von ihr behauptete Unschuld ihres Mandanten zu beweisen. Für Hakimi gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Bislang keine offizielle Reaktion aus Marokko

Achraf Hakimi ist als Kapitän der A-Nationalmannschaft und Schlüsselspieler von Paris Saint-Germain eine der bekanntesten Sportpersönlichkeiten Marokkos; erst kürzlich war er zum zweiten Mal in Folge für den Ballon d’Or nominiert worden. Weder der marokkanische Fußballverband noch Nationaltrainer Walid Regragui haben sich bislang öffentlich zu dem Verfahren geäußert. Wie sich die juristische Auseinandersetzung auf Hakimis sportliche Zukunft bei PSG und in der Nationalmannschaft auswirkt, bleibt vorerst offen – ein Prozesstermin wurde noch nicht angesetzt.

Quellen: Euronews, Hespress English, Foot Sur 7

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