Bis zur Parlaments-Rentrée: Marokkos Anwaltschaft verlängert Streik über die Wahl hinaus

Gerichtsgebäude (Qasr al-Adala) in El Jadida, Marokko (Symbolbild)
Foto: Sharon Hahn Darlin, Lizenz CC BY 2.0, Quelle: Wikimedia Commons

Marokkos Anwaltschaft bleibt bei ihrer harten Linie: Bei einer mehrstündigen Sitzung am Sonntagabend in Rabat hat die Vereinigung der Anwaltskammern Marokkos (Association des Barreaux du Maroc, ABAM) beschlossen, den seit Monaten andauernden unbefristeten Streik fortzusetzen. Die landesweite Aussetzung anwaltlicher Dienstleistungen soll nun bis zur Wiedereröffnung des Parlaments nach der Wahl vom 23. September andauern – nach übereinstimmenden Medienberichten in der ersten Oktoberwoche. Damit geht einer der langwierigsten Berufskonflikte des Königreichs in eine weitere Runde.

Gerichtsgebäude (Qasr al-Adala) in El Jadida, Marokko (Symbolbild)
Foto: Sharon Hahn Darlin, Lizenz CC BY 2.0, Quelle: Wikimedia Commons

Bâtonnier bestätigt: Keine Rückkehr unter der jetzigen Regierung

Der Bâtonnier der Anwaltskammer Casablanca, Mohamed Hissi, bestätigte die Entscheidung gegenüber der Nachrichtenseite Hespress. Die Standesvertretung begründet ihre Haltung damit, dass die scheidende Regierung ihre Zusagen gegenüber der Anwaltschaft nicht eingehalten und in die Unabhängigkeit, Immunität und Selbstverwaltung des Berufsstands eingegriffen habe. Ein Einlenken gegenüber der jetzigen Regierung komme deshalb nicht infrage, hieß es nach der Sitzung im Anwaltsclub von Rabat, die sich über mehrere Stunden hinzog.

Zeitplan an die Wahl gekoppelt

Konkret soll der Streik pausieren, sobald das neu gewählte Parlament nach dem Urnengang vom 23. September zusammentritt. Die ABAM betont jedoch, dass eine vorübergehende Aussetzung der Streikmaßnahmen keine Aufgabe ihrer Forderungen bedeute: Sobald die neuen Institutionen stehen, will die Standesvertretung erneut auf eine Überarbeitung des umstrittenen Gesetzes Nr. 66.23 zur Neuordnung des Anwaltsberufs drängen. Das Gesetz war Ende August trotz des laufenden Streiks in Kraft getreten, nachdem sich das Verfassungsgericht aus rein verfahrensrechtlichen Gründen einer inhaltlichen Prüfung entzogen hatte. Der Ausstand läuft bereits seit Juni und damit inzwischen weit über 100 Tage.

Gerichte seit Monaten beeinträchtigt

Der Ausstand der schätzungsweise rund 18.000 Anwältinnen und Anwälte des Landes hat Gerichte in Straf-, Zivil-, Handels- und Familienverfahren landesweit erheblich beeinträchtigt. Besonders betroffen sind Angeklagte in Untersuchungshaft, deren Prozesse sich immer wieder verschieben. Die Anwaltsvereinigung wirft der Regierung vor, mit dem Gesetz unter anderem der Rechnungsprüfungsbehörde Cour des Comptes Zugriff auf berufsbezogene Gelder zu verschaffen, ausländischen Kanzleien den Marktzugang zu erleichtern und die Ausbildung des juristischen Nachwuchses stärker unter die Kontrolle des Justizministeriums zu stellen. Das Ministerium hält dagegen, die Reform modernisiere den Beruf und stärke dessen Führungsstrukturen. Mit der Parlamentswahl und der Bildung einer neuen Regierung rückt nun ein möglicher Zeitpunkt für eine Lösung des Konflikts in greifbare Nähe – ob es tatsächlich dazu kommt, dürfte sich erst in den Wochen nach dem 23. September zeigen.

Quellen: Hespress, Hespress English, Le360

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