
Das Berufungsgericht von Marrakesch hat die Haftstrafe gegen die marokkanische Influencerin Soukaina Janah, bekannt unter ihrem Künstlernamen „Soukaina Glamour“, deutlich reduziert. Wie mehrere marokkanische Medien am 17. September berichteten, senkten die Richter das ursprüngliche Strafmaß von zehn auf fünf Monate Haft. Auch das begleitende Verbot, soziale Medien zu nutzen, wurde von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Die Geldstrafe von 500 Dirham blieb unverändert bestehen.
Livestream mit Freizeitkleidung löste Ermittlungen aus
Auslöser des Verfahrens war ein Livestream, den die Content-Creatorin im August dieses Jahres veröffentlichte und in dem sie Freizeit- und Hauskleidung präsentierte. Die digitalen Überwachungsdienste der marokkanischen Behörden stuften einzelne Sequenzen daraus als Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit ein – ein Straftatbestand, den das marokkanische Recht unter dem Begriff „atteinte à la pudeur publique“ führt. Janah wurde daraufhin am 12. August am Flughafen Mohammed V. in Casablanca festgenommen, als sie das Land verlassen wollte. Das Gericht erster Instanz in Marrakesch verurteilte sie am 17. August zu zehn Monaten Haft, einer Geldstrafe von 500 Dirham und einem drei Jahre gültigen Verbot, Social-Media-Plattformen zu nutzen.
Zweite Verurteilung nach früherem Fall
Für die 2019 unter dem Konto „Hamza Mon BB“ bekannt gewordene Influencerin ist es nicht die erste Verurteilung: Zwischen 2019 und 2021 hatte sie bereits eine zweijährige Haftstrafe verbüßt. Der aktuelle Fall reiht sich damit in eine Serie ähnlich gelagerter Verfahren gegen marokkanische Social-Media-Persönlichkeiten ein, bei denen Gerichte in den vergangenen Jahren wiederholt wegen als sittenwidrig eingestufter Online-Inhalte Haftstrafen verhängt haben. Öffentlich zugängliche Gerichtsdokumente oder Stellungnahmen zur Begründung der jetzigen Strafminderung liegen bislang nicht vor; weder Janahs Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft haben sich öffentlich geäußert.
Debatte um Grenzen der Äußerungsfreiheit im Netz
Der Fall fällt in eine Phase, in der marokkanische Gerichte zunehmend gegen Online-Inhalte vorgehen, die als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder Sittlichkeit gewertet werden. Kritiker werfen den Behörden vor, mit den Vorschriften zur „öffentlichen Sittlichkeit“ einen weiten Ermessensspielraum auszunutzen, der auch harmlose Alltagsinhalte treffen könne. Befürworter der strengeren Linie verweisen dagegen auf den Schutz gesellschaftlicher Normen im öffentlichen digitalen Raum. Ob Janah nach der Reduzierung bereits in Freiheit ist oder wann sie ihre verkürzte Haftstrafe vollständig verbüßt haben wird, geht aus den bisherigen Berichten nicht hervor.
Quellen: Hespress, Morocco World News, Le360


