Zwei Tage vor der Wahl: Marokkos Behindertenverbände fordern barrierefreie Wahllokale

Warteschlange von Wählerinnen und Wählern vor einem Wahllokal (Symbolbild)
Foto: Wahlkommission Indiens (Election Commission of India), Lizenz GODL-India, Quelle: Wikimedia Commons

Zwei Tage vor der Parlamentswahl am 23. September richten marokkanische Behindertenrechtsorganisationen einen dringenden Appell an die Wahlbehörden: Menschen mit Behinderung müssten die Möglichkeit erhalten, ihr Wahlrecht tatsächlich barrierefrei auszuüben. Der Wahlkampf endet in der Nacht auf Dienstag um Mitternacht, danach haben die Wahlberechtigten landesweit nur noch einen Tag Zeit, sich auf den Urnengang vorzubereiten.

Zugängliche Wahllokale und Informationen in einfacher Sprache

Ahmed Berquia, Generalsekretär des Arabischen Forums für die Rechte von Menschen mit Behinderung, forderte konkrete bauliche und organisatorische Maßnahmen: Wahlräume sollten sich möglichst im Erdgeschoss befinden, Eingänge und Zugangswege müssten barrierefrei gestaltet sein. Zudem sollten Wahlinformationen in zugänglichen Formaten bereitgestellt werden – etwa mit Gebärdensprachdolmetschern und in leicht verständlicher Sprache. Für blinde und sehbehinderte Wähler brauche es geeignete Hilfsmittel direkt an den Urnen. „Es ist nicht möglich, von demokratischen, fairen und inklusiven Wahlen zu sprechen, ohne zu fragen, welchen Platz Menschen mit Behinderung bei diesen Wahlen haben“, sagte Berquia.

„Volle Bürgerinnen und Bürger mit vollem Recht auf Teilhabe“

Nadia Attia, Präsidentin des marokkanischen Dachverbands der im Bereich geistiger Behinderung tätigen Vereinigungen, unterstrich, die Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderung müsse als Grundrecht behandelt werden. „Menschen mit Behinderung sind vollwertige Bürgerinnen und Bürger“, betonte sie. Die Verbände fordern außerdem geschultes Personal an den Wahllokalen, das Wählerinnen und Wähler mit Behinderung respektvoll unterstützen kann, sowie klare Meldewege, über die sich Barrieren vor Ort unmittelbar melden lassen. Behindertenorganisationen sollten zudem in die Bewertung der Zugänglichkeit der Wahllokale eingebunden werden. Ein weiteres Anliegen der Verbände: Die Belange von Menschen mit Behinderung sollten stärker in den Programmen der politischen Parteien verankert werden – bislang habe das Thema im laufenden Wahlkampf nur eine untergeordnete Rolle gespielt.

Hintergrund: Fast jeder dritte Haushalt betroffen

Die Forderungen fallen in eine Zeit, in der das Thema ohnehin an Gewicht gewinnt. Eine Anfang September vorgestellte Erhebung des Hohen Kommissariats für Planung (HCP) hatte ergeben, dass die Behindertenquote in Marokko inzwischen bei 8,7 Prozent liegt – in fast jedem dritten Haushalt lebt demnach mindestens eine Person mit Behinderung. Wie zugänglich die mehr als 45.000 Wahllokale landesweit am 23. September tatsächlich sein werden, dürfte sich erst am Wahltag selbst zeigen. Zu den konkreten Forderungen der Verbände haben sich die zuständigen Wahlbehörden bislang nicht im Detail geäußert.

Quellen: Hespress English

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