Steuerfrei zur WM 2030: Marokko plant weitreichende Befreiungen für FIFA und Turnierbeteiligte

Das Stadion von Marrakesch bei einem FIFA-Turnier, Flutlicht und volle Ränge (Symbolbild)
Foto: Nilgro, Lizenz CC BY 3.0, Quelle: Wikimedia Commons

Marokko will dem Weltfußballverband FIFA vor der Weltmeisterschaft 2030 weitreichende steuerliche Erleichterungen einräumen. Das geht aus dem Entwurf des Finanzgesetzes 2027 hervor, den das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und öffentliche Leistung veröffentlicht hat. Der Entwurf muss noch das Parlament passieren.

Wer profitiert von den Befreiungen

Begünstigt wären die FIFA und ihre Tochtergesellschaften, der marokkanische Fußballverband FRMF, die Gastgeberverbände sowie weitere am Turnier beteiligte Organisationen. Der Entwurf sieht zeitlich befristete Befreiungen von der Körperschaftsteuer und dem sozialen Solidaritätsbeitrag auf Gewinne und Einkünfte vor. Hinzu kommen die Mehrwertsteuer, bestimmte Quellensteuern und Registrierungsgebühren.

Auch bei der Einfuhr von Ausrüstung und Waren für das Turnier soll es vorübergehend Zollbefreiungen geben. Sie gelten unter anderem für den offiziellen FIFA-Sender, Dienstleister und Auftragnehmer, sofern sie die im Gesetz genannten Bedingungen erfüllen. Ebenfalls ausgenommen sind laut Entwurf Eintrittskarten für WM-Spiele und Begleitveranstaltungen, wenn sie von berechtigten Organisationen oder in deren Auftrag verkauft werden. Weitere Erleichterungen betreffen Stempelgebühren auf Werbung, Fahrzeugsteuern, Steuern auf Versicherungsverträge und bestimmte luftfahrtbezogene Abgaben.

Auch Spieler, Schiedsrichter und Freiwillige

Von der Einkommensteuer befreit werden sollen zudem Personen, die für das Turnier nach Marokko entsandt werden, Schiedsrichter, Freiwillige bei den Vorbereitungen sowie nicht in Marokko ansässige Spieler. Bei Spielern gilt das für Gehälter, Prämien und Preisgelder, die mit dem Wettbewerb zusammenhängen.

Zur Abwicklung sieht der Entwurf vereinfachte elektronische Verfahren vor, mit denen Organisationen Steuerbefreiungen oder Erstattungen beantragen können.

Dauerhafter Fonds für das WM-Erbe

Während die meisten Maßnahmen befristet sind, soll ein „World Cup Legacy Fund“ dauerhaft von Steuern und Abgaben befreit werden, darunter Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Registrierungs- und Stempelgebühren sowie Zollvorteile für berechtigte Importe. Der Fonds soll nach dem Turnier langfristig soziale und sportliche Entwicklung finanzieren, etwa Sportinfrastruktur, den Jugend- und Frauenfußball, Umweltschutz und das Wohl von Kindern.

Zeitplan und offene Punkte

Die Befreiungen würden bei einer Verabschiedung im Januar 2027 beginnen. Je nach Begünstigtem und Tätigkeit laufen einige Vorteile bis zum 31. Dezember 2032. Marokko richtet die WM 2030 gemeinsam mit Spanien und Portugal aus. Der Entwurf begründet die Maßnahmen mit den finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der FIFA und einem eigenen Steuerrahmen für wettbewerbsbezogene Aktivitäten.

Konkrete Beträge, Steuersätze oder die Kosten für den Staatshaushalt nennt der Entwurf nach den vorliegenden Berichten nicht. Offen ist außerdem, ob das Parlament bei der Beratung des Finanzgesetzes Änderungen vornimmt.

Quellen: Morocco World News

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