
Während Marokko am 23. September zur Wahl eines neuen Abgeordnetenhauses schreitet, verfolgen Staatsanwaltschaften im ganzen Land parallel mindestens sieben Ermittlungen zu mutmaßlichen Straftaten rund um den Wahlkampf. Die Bandbreite reicht von einem bewaffneten Überfall auf ein Parteibüro über Vandalismus bis zu Vorwürfen des Telefon-Hackings – ein Zeichen dafür, wie angespannt die letzten Wochen vor dem Urnengang verlaufen sind.
Überfall in Berrechid, Vandalismus in Settat
Besonders schwer wiegt ein Vorfall in Berrechid: Zwei Personen wurden festgenommen, nachdem ein Büro der Volksbewegung (MP) bewaffnet angegriffen worden war. Im nahegelegenen Settat ermittelt die Polizei zudem wegen Vandalismus an einem Büro der Partei Authenticité et Modernité (PAM), während das dortige Berufungsgericht parallel eine durchgesickerte Audioaufnahme prüft, deren Entstehung und Echtheit unklar sind und die Zweifel an der Integrität des Wahlkampfs weckt. In Chichaoua ermitteln Behörden gegen drei Personen, die mutmaßlich den Lautsprecher einer Moschee genutzt haben sollen, um für eine Parteiversammlung zu werben – ein Verstoß gegen das Wahlgesetz, das religiöse Einrichtungen aus dem Wahlkampf heraushalten soll. In Tiznit wiederum prüft die Staatsanwaltschaft einen Facebook-Beitrag, der offenbar zur Gewalt gegen den RNI-Kandidaten Abdellah Ghazi aufgerufen haben soll.
Bekannte Fälle: Abhörvorwürfe und Drogengeld-Affäre
Zwei der insgesamt sieben Verfahren waren bereits zuvor bekannt geworden und laufen weiter: Die Casablancaer Staatsanwaltschaft untersucht seit Mitte September Anschuldigungen von MP-Chef Mohamed Ouzzine, seine Partei sei Ziel von Telefonüberwachung und Hacking-Versuchen geworden. Und in Kénitra ermittelt die Justiz gegen einen Kandidaten, dem vorgeworfen wird, öffentlich angedeutet zu haben, Gelder aus dem Drogenhandel könnten zur Wahlbeeinflussung eingesetzt werden.
Verschärfte Strafen, aber niedrige Verurteilungsquote
Der Staat reagiert auf solche Vorfälle mit deutlich verschärften Sanktionen: Ein im Januar 2026 verabschiedetes Organgesetz erhöhte die Strafen für Wahlmanipulation drastisch – für die Zerstörung von Wahlurnen oder Stimmzetteln drohen künftig 5 bis 10 Jahre Haft statt bislang 1 bis 2 Jahren, Stimmenkauf wird mit 2 bis 5 Jahren Haft geahndet, erstmals ausdrücklich auch bei Einsatz von sozialen Medien oder Künstlicher Intelligenz zur Manipulation. Hinzu kommen bis zu fünfjährige Wahlsperren und der Verlust der Bürgerrechte für mindestens fünf Jahre. Ob die aktuellen Ermittlungen tatsächlich zu Anklagen führen, bleibt allerdings offen: Bei der Wahl 2021 wurden nach Angaben von Beobachtern 88 Prozent der wahlbezogenen Beschwerden ohne strafrechtliche Konsequenzen fallengelassen.
Quellen: Hespress English, Hespress English


