Gut drei Wochen vor den Parlamentswahlen am 23. September 2026 hat Marokkos oberster Ankläger die Justiz landesweit in Bereitschaft versetzt. Generalstaatsanwalt Hicham Balaoui, Präsident der Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof, hat ein Rundschreiben an alle Staatsanwaltschaften des Königreichs verschickt, das eine verschärfte Überwachung des Urnengangs anordnet. Ziel sei es, so heißt es in der Anweisung, Praktiken, die die Integrität oder Transparenz der Wahl gefährden könnten, konsequent zu unterbinden.
Staatsanwälte sollen jede Phase der Wahl begleiten
Balaoui weist die Staatsanwaltschaften bei den Berufungs- und erstinstanzlichen Gerichten an, den gesamten Wahlprozess engmaschig zu begleiten – von der laufenden Kandidatenregistrierung über die ab dem 10. September beginnende offizielle Wahlkampfphase bis zum Urnengang selbst. Eingehende Beschwerden sollen zügig geprüft und mutmaßliche Verstöße gegen das Wahlrecht konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Wörtlich fordert der Generalstaatsanwalt die Behörden dazu auf, die Aufsicht zu „intensivieren“ und „unrechtmäßigen Praktiken entschieden zu begegnen“. Regionale und lokale Einheiten der Staatsanwaltschaft sollen sich dabei eng mit einer zentralen Koordinierungsstelle der Generalstaatsanwaltschaft sowie mit den Sicherheitsbehörden abstimmen, um Vorfälle landesweit einheitlich zu behandeln.
Berufung auf Verfassungsartikel 11
Zur Begründung verweist die Generalstaatsanwaltschaft auf Artikel 11 der marokkanischen Verfassung, wonach freie, faire und transparente Wahlen eine tragende Säule der demokratischen Vertretung bilden. Die Justiz spiele eine zentrale Rolle dabei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Ablauf der Wahl zu stärken, heißt es in dem Rundschreiben weiter. Konkrete Vorfälle oder bereits eingegangene Beschwerden werden in der Anweisung nicht benannt – sie ist als vorbeugende, systemweite Anordnung formuliert. Der offizielle Wahlkampf für die Neubesetzung der 395 Sitze im Abgeordnetenhaus läuft vom 10. bis zum 22. September, ehe am 23. September landesweit abgestimmt wird.
Ein weiterer Baustein in der Kontrollarchitektur
Die Anordnung reiht sich in eine Serie von Maßnahmen ein, mit denen Marokko im Vorfeld der Wahl auf Transparenz und Regelkonformität setzt. Bereits zuvor hatte das Innenministerium eigene Vollmacht- und Informationsplattformen für Wählerinnen und Wähler eingerichtet, während das zivilgesellschaftliche Beobachternetzwerk CAOE rund 1.700 unabhängige Beobachter für den Wahltag mobilisiert – mit erklärtem Fokus auf mutmaßlichen Stimmenkauf und Druck auf Wählerinnen und Wähler. Mit dem Rundschreiben Balaouis erhält nun auch die Justiz einen expliziten Auftrag, in dieser sensiblen Schlussphase des Wahlkampfs wachsam zu bleiben und im Zweifel rasch einzugreifen.
Quellen: Morocco World News, Barlamane Today


