
Die Bundesregierung hat sich erstmals offiziell zum neuen EU-Marokko-Handelsabkommen geäußert, das künftig auch landwirtschaftliche Produkte aus der Westsahara umfasst. In einer am 21. August veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion erklärte das Auswärtige Amt, das Abkommen sei mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Oktober 2024 vereinbar – räumte zugleich aber ein, keine eigenen Erkenntnisse über die praktische Umsetzung der vorgeschriebenen Kontrollmechanismen zu haben.
EuGH kippte frühere Abkommen
Auslöser der neuen Regelung war ein Grundsatzurteil des EuGH, das die bisherigen EU-Marokko-Agrar- und Fischereiabkommen von 2019 für ungültig erklärte, soweit sie sich auf die Westsahara erstreckten. Die Richter urteilten, das umstrittene Gebiet dürfe ohne Zustimmung der dortigen Bevölkerung nicht Teil der Handelsabkommen sein, da die Sahrauis als eigenständiges Volk mit Recht auf Selbstbestimmung gelten. Zugleich verlangte der Gerichtshof in Randnummer 153 des Urteils einen „Mechanismus für die regelmäßige Kontrolle“, der sicherstellt, dass wirtschaftliche Vorteile aus dem Handel tatsächlich bei der Bevölkerung der Westsahara ankommen.
Herkunftskennzeichnung für Dakhla und Laâyoune
Die EU-Kommission verhandelte seit 2025 ein neues Abkommen, das diesen Vorgaben Rechnung tragen soll. Kernstück ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Agrarprodukte aus den Regionen Laâyoune-Sakia El Hamra und Dakhla-Oued Eddahab. Laut der Bundesregierung vertritt die Kommission die Auffassung, dass „wirtschaftliche Vorteile und eine differenzierte Kennzeichnung zur Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Vorgaben beitragen“ könnten. Das Abkommen wird bereits vorläufig angewendet, benötigt zu seinem endgültigen Inkrafttreten aber noch die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments. Parallel dazu hatten die Mitgliedstaaten die Kommission im Januar 2026 ermächtigt, auch ein neues Fischereiprotokoll mit Marokko auszuhandeln, nachdem das vorherige Abkommen 2023 ausgelaufen war.
Berlin verlässt sich auf Brüssel
Bei der entscheidenden Frage, ob der vom EuGH geforderte Kontrollmechanismus in der Praxis tatsächlich funktioniert, bleibt die Bundesregierung auffallend vage. Wörtlich heißt es in der Antwort an den Bundestag: „Zu der praktischen Umsetzung dieser Vorgabe liegen der Bundesregierung bislang keine eigenen Erkenntnisse vor.“ Berlin stützt sich damit vollständig auf die Einschätzung der EU-Kommission, ohne selbst zu überprüfen, ob die Vorteile aus dem Handel wirklich bei der lokalen Bevölkerung ankommen. Die Bundesregierung verwies zugleich auf ein Treffen von EU- und marokkanischen Vertretern im Januar 2026, bei dem beide Seiten die „strategische Partnerschaft sowie die Unterstützung der EU für den VN-geführten Prozess“ zur Lösung des Westsahara-Konflikts bekräftigt hätten – ein Verweis auf Marokkos Autonomieinitiative, die von immer mehr westlichen Staaten als realistischste Grundlage für eine Einigung angesehen wird.
Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage von Anfang August grundsätzlich bezweifelt, ob die neuen EU-Abkommen mit den völkerrechtlichen Vorgaben zur Westsahara als „Gebiet ohne Selbstregierung“ tatsächlich vereinbar sind. Ob das Europäische Parlament, das dem Abkommen noch zustimmen muss, sich der Einschätzung der Kommission und der Bundesregierung anschließt, gilt angesichts früherer Kontroversen um die Westsahara-Frage als offen.
Quellen: Barlaman Today, Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7703, The Brussels Times


