
Marokkanerinnen und Marokkaner im Ausland können ihre Stimme bei den Parlamentswahlen am 23. September 2026 künftig über eine elektronische Vollmacht abgeben lassen. Wie aus einer Mitteilung der marokkanischen Botschaft in Peking an die dortige Gemeinschaft hervorgeht, wird ab dem 24. August eine neue digitale Plattform über die Portale www.listeselectorales.ma und www.elections.ma freigeschaltet. Entwickelt wurde der Dienst nach Angaben der Auslandsvertretungen vom Außenministerium in Abstimmung mit dem Innenministerium.
So funktioniert die elektronische Vollmacht
Wichtig ist: Ein Online-Wahlrecht führt die neue Plattform nicht ein. Stattdessen können im Ausland lebende Wahlberechtigte künftig digital eine Vollmacht erstellen, mit der eine in Marokko registrierte Person stellvertretend für sie abstimmt. Dafür müssen Antragstellende ihren Namen, ihre Personalausweisnummer (CNIE), ihre Wähler-Registrierungsnummer sowie die Gemeinde oder den Bezirk ihrer Registrierung angeben. Ergänzend sind Name, CNIE-Nummer und Adresse der Person einzutragen, die als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter auftreten soll. Nach Bestätigung der Angaben kann die Vollmacht heruntergeladen und der bevollmächtigten Person per E-Mail oder Post zugestellt werden.
Ein Bevollmächtigter, klare Registrierungspflicht
Die bevollmächtigte Person muss nicht in derselben Gemeinde, Provinz oder Präfektur registriert sein wie die im Ausland lebende Wählerin oder der Wähler – sie muss jedoch selbst auf einer Wählerliste in Marokko eingetragen sein. Eine wichtige Einschränkung gilt zudem für alle Bevollmächtigten: Jede in Marokko registrierte Person darf nur für eine einzige im Ausland lebende Person als Stimmrechtsvertretung auftreten. Das soll verhindern, dass einzelne Bevollmächtigte im großen Stil Stimmen gebündelt abgeben.
Digitalisierung eines langjährigen Streitpunkts
Die politische Teilhabe der rund fünf Millionen im Ausland lebenden Marokkanerinnen und Marokkaner ist seit Jahren ein wiederkehrendes Thema im Königreich, da ein direktes Wahlrecht vor Ort in den jeweiligen Wohnsitzländern bislang nicht existiert. Die elektronische Vollmachtsplattform ersetzt zwar nicht die grundsätzliche Debatte über eine mögliche Direktwahl im Ausland, vereinfacht aber zumindest den bislang papierbasierten Prozess der Stimmrechtsübertragung erheblich, der bisher oft mit langen Behördenwegen bei den zuständigen Konsulaten verbunden war. Die Ankündigung erreichte die Auslandsvertretungen zunächst über einzelne Botschaften wie jene in Peking, ehe die Plattform landesweit für alle diplomatischen Vertretungen Marokkos freigeschaltet werden soll. Wie viele Auslandsmarokkanerinnen und -marokkaner von der neuen Möglichkeit vor dem Urnengang am 23. September tatsächlich Gebrauch machen, dürfte sich erst in den kommenden Wochen zeigen.
Quellen: Yabiladi


