Anwaltsgesetz veröffentlicht: Verfassungsgericht weicht Entscheidung aus, Streik geht weiter

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Foto: Photo2023, Lizenz CC BY 4.0, Quelle: Wikimedia Commons

Der Streit um Marokkos umstrittenes neues Anwaltsgesetz geht in die nächste Runde: Nachdem das Verfassungsgericht eine inhaltliche Prüfung aus verfahrensrechtlichen Gründen verweigert hat, wurde das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht – die Anwaltschaft reagiert mit einer Verlängerung ihres Streiks.

Verfassungsgericht in Rabat
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Verfassungsgericht weicht einer inhaltlichen Entscheidung aus

Das marokkanische Verfassungsgericht erklärte, es könne über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Nr. 66.23 in seiner vorliegenden Form nicht entscheiden, da die vom Abgeordnetenhaus eingereichte Vorlage nicht der Fassung entspreche, die das Oberhaus des Parlaments in zweiter Lesung verabschiedet hatte. Damit umging das Gericht eine inhaltliche Prüfung der von der Anwaltschaft vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken auf rein verfahrenstechnischem Weg.

Gesetz trotzdem im Amtsblatt veröffentlicht

Trotz der ungeklärten verfassungsrechtlichen Fragen wurde das neue Gesetz zur Regulierung des Anwaltsberufs im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht. Das Gesetz hatte zuvor einen monatelangen, kontroversen parlamentarischen Prozess durchlaufen: Das Abgeordnetenhaus billigte die Vorlage am 6. Juli in zweiter Lesung, das Oberhaus folgte einen Tag später. Aus Sicht der Anwaltschaft bedeutet die nun erfolgte Veröffentlichung, dass die zentralen Streitpunkte weiterhin ungelöst im Raum stehen.

Anwälte kritisieren Eingriffe in die Unabhängigkeit des Berufsstands

Der Widerstand der Anwaltschaft richtet sich gegen mehrere Bestimmungen des Gesetzes, die nach eigener Einschätzung die Unabhängigkeit des Berufsstands und die Garantien der Verteidigung gefährden. Konkret genannt werden unter anderem Regelungen zu Disziplinarverfahren, zum Zugang zum Anwaltsberuf, zur juristischen Ausbildung, zur Verwaltung von Mandantengeldern sowie zu den Befugnissen, die während Gerichtsverhandlungen ausgeübt werden dürfen.

Verlängerte Dienstleistungsaussetzung, nächstes Treffen im September

Als Reaktion auf die Entwicklungen hält die Anwaltsvereinigung an ihrer Entscheidung fest, die Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen landesweit weiter auszusetzen. Der nationale Rat der Vereinigung soll sich am 4. September erneut zusammensetzen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Der Konflikt reiht sich damit in eine längere Auseinandersetzung ein, die bereits im Februar zu einem ersten Anwaltsstreik geführt hatte, der nach der Ankündigung von Gesprächsbereitschaft der Regierung zunächst beendet worden war.

Update, 28. August: Gesetz in Kraft, Anwaltschaft hält an Streik fest

Nachdem Gesetz Nr. 66.23 am 20. August offiziell in Kraft getreten ist, kam der Nationalrat der Anwaltsvereinigung am Donnerstag, 27. August, im Anwaltsclub von Rabat zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen – vorgezogen vom ursprünglich für den 4. September angesetzten Termin. Die Beratungen dauerten von 10:30 bis 20 Uhr, anschließend tagte das Büro der Vereinigung bis 2 Uhr morgens weiter. Nach übereinstimmenden Berichten marokkanischer Medien sprach sich die Mehrheit der Wortmeldungen gegen eine Rückkehr zur Arbeit und für eine Fortsetzung des Protests aus, während eine Minderheit für ein Ende des inzwischen seit Monaten andauernden Streiks plädierte. Eine ausführliche Erklärung mit den Schlussfolgerungen der Sitzung kündigte das Büro für Freitagabend, 28. August, an. Die landesweite Aussetzung anwaltlicher Dienstleistungen, die die Gerichte des Landes seit Monaten lähmt, bleibt damit vorerst bestehen.

Update, 29. August: Anwaltschaft kündigt Ausweitung des Protests an, Treffen am 10. September

Einen Tag nach der außerordentlichen Sitzung vom 27. August hat die Anwaltsvereinigung am Freitag, 28. August, in einer offiziellen Erklärung angekündigt, ihre Protestformen weiter auszuweiten und dabei „alle legitimen institutionellen und rechtlichen Mittel“ zu nutzen, um die Unabhängigkeit und Selbstverwaltung des Berufsstands zu verteidigen. Die landesweite Aussetzung anwaltlicher Dienstleistungen bleibt demnach unverändert bestehen. Zugleich rief die Vereinigung zu einem institutionellen Dialog über eine mögliche erneute Befassung des Verfassungsgerichts auf. In der Erklärung betonte die Anwaltschaft, der Konflikt solle nicht als Auseinandersetzung zwischen Anwaltschaft und Staat verstanden werden. Für den 10. September kündigte die Vereinigung sowohl eine Sitzung zur Festlegung des weiteren Vorgehens als auch eine Pressekonferenz an, auf der sie ihre Position zu dem Gesetz und dem gesamten Konflikt öffentlich darlegen will.

Quellen: Morocco World News, Morocco World News, Morocco World News, Barlaman Today

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