Verurteilte Kandidaten ausgeschlossen: Marokko verschärft Wahlrecht vor dem 23. September

Parlamentsgebäude in Rabat mit marokkanischen Flaggen
Foto: Fernando Pascullo, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle: Wikimedia Commons

Gut drei Wochen vor den Parlamentswahlen am 23. September 2026 werden in Marokko die Details der verschärften Wahlgesetzgebung sichtbar: Wer wegen schwerer Straftaten verurteilt ist, darf nicht mehr kandidieren – und wer wegen gravierender Verfehlungen aus einem gewählten Amt entfernt wurde, muss künftig zwei volle Mandatsperioden aussetzen, bevor eine erneute Kandidatur möglich ist. Grundlage ist das im Dezember 2025 vom Verfassungsgericht bestätigte Organgesetz Nr. 53.25 zur Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses, dessen praktische Anwendung nun im Vorfeld des Urnengangs greift.

Verurteilung schließt Kandidatur aus

Nach den neuen Regeln verlieren Kandidaten ihre Wählbarkeit, wenn sie wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurden oder während der laufenden Kampagne auf frischer Tat bei einer schweren Straftat ertappt werden, die die Integrität oder Glaubwürdigkeit der Wahl gefährdet. Auch wer bereits ein gewähltes Amt wegen gravierenden Fehlverhaltens verloren hat, bleibt für zwei komplette Mandatsperioden von einer erneuten Kandidatur ausgeschlossen. Das Verfassungsgericht hatte diese Beschränkungen in seiner Entscheidung Nr. 259/25 als verhältnismäßig eingestuft und damit begründet, sie schützten „die Aufrichtigkeit und Transparenz des Wahlprozesses“. Parallel wurde mit dem Organgesetz Nr. 54.25 auch das Parteiengesetz verschärft: Mitarbeitern des Innenministeriums ist parteipolitische Betätigung untersagt, um die Neutralität der Verwaltung zu wahren.

Härtere Strafen und neue Straftatbestände

Nach Angaben marokkanischer Medien wurden 28 der 32 einschlägigen Bestimmungen des Wahlgesetzes überarbeitet. Vorgesehen sind höhere Haftstrafen und Geldbußen, die Neueinstufung mehrerer Delikte als Verbrechen statt bloßer Vergehen sowie ein Verbot von Bewährungsstrafen bei wahlrechtlichen Ordnungswidrigkeiten. Neu unter Strafe gestellt werden zudem der Missbrauch sozialer Medien zur Wahlbeeinflussung, die Verbreitung von mit Künstlicher Intelligenz erzeugten Falschinhalten, manipulierte Bilder oder Aussagen zur Verunglimpfung von Kandidaten, Verstöße gegen den Schutz der Privatsphäre von Wählern sowie bezahlte politische Werbung auf ausländischen Digitalplattformen. Diese Bestimmungen ergänzen die bereits zuvor bekannt gewordenen Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte im Wahlkampf.

Offene Wahlkabinen gegen Manipulation

Auch am Wahltag selbst soll mehr Kontrolle herrschen: Die Wahlkabinen müssen künftig so aufgestellt werden, dass ihre offene Seite von Wahlhelfern und Vertretern der Kandidaten eingesehen werden kann – eine Maßnahme, die das Fotografieren von Stimmzetteln oder andere Manipulationsversuche in der Kabine erschweren soll. Die Neuregelungen fügen sich in eine Reihe jüngster Maßnahmen zur Absicherung der Wahl vom 23. September ein, zu denen zuletzt bereits eine Anweisung von Generalstaatsanwalt Hicham Balaoui zur verschärften justiziellen Überwachung des Urnengangs sowie neue Datenschutz- und KI-Kennzeichnungspflichten für den digitalen Wahlkampf zählten. Beobachter werten die Reform als Versuch, nach den Kritikpunkten rund um die Wahlen von 2021 das Vertrauen in einen saubereren Ablauf zu stärken.

Quellen: Barlamantoday (MAP), Assahifa, Hespress English

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