
Wenige Wochen vor den Parlamentswahlen am 23. September verschärft Marokko den rechtlichen Schutz gegen Desinformation im Wahlkampf. Mit dem neuen Artikel 51-bis, eingeführt durch das Organgesetz Nr. 53.25 zur Änderung des Organgesetzes Nr. 27.11 über das Abgeordnetenhaus, drohen künftig bis zu fünf Jahre Haft und Geldstrafen von bis zu 100.000 Dirham für die vorsätzliche Verbreitung von Fake News, gefälschten Inhalten und manipulativen digitalen Kampagnen während der Wahlperiode.
Bis zu fünf Jahre Haft für gezielte Falschinformation
Die neue Bestimmung richtet sich gegen mehrere Formen digitalen Missbrauchs: die Verbreitung von Aussagen oder Bildern einer Person ohne deren Zustimmung, die Veröffentlichung falscher Behauptungen, ungenauer Fakten oder gefälschter Dokumente über Kandidaten und Wähler sowie das gezielte Streuen von Gerüchten, die die Glaubwürdigkeit der Wahl infrage stellen sollen. Ausdrücklich erfasst das Gesetz auch den Einsatz digitaler Werkzeuge und künstlicher Intelligenz zur Erzeugung gefälschter Inhalte, die Privatsphäre, Ansehen oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Wahlprozesses beschädigen sollen. Der Strafrahmen sieht zwei bis fünf Jahre Gefängnis sowie Geldbußen zwischen 50.000 und 100.000 Dirham (rund 4.700 bis 9.400 Euro) vor.
Vorsatz als Voraussetzung, Meinungsfreiheit bleibt geschützt
Entscheidend für die Anwendung der neuen Vorschrift ist der Nachweis von Vorsatz: Nur wer nachweislich beabsichtigt, Schaden anzurichten oder den Wahlprozess unrechtmäßig zu beeinflussen, macht sich strafbar. Bloß umstrittene oder kritische Veröffentlichungen ohne diese Absicht fallen ausdrücklich nicht unter die Strafnorm. Das Gesetz betont zugleich, dass die Maßnahmen die verfassungsmäßig garantierte Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit nicht einschränken sollen. Zuständig für die Ausarbeitung der Reform war das Ministerium für Jugend, Kultur und Kommunikation, das die neuen Regeln als Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch KI-gestützte Manipulation und Desinformationskampagnen im Wahlkampf begründet.
Teil eines umfassenderen Kontrollsystems vor der Abstimmung
Die Verschärfung reiht sich in ein breiteres Maßnahmenpaket ein, mit dem Marokko die Integrität der Wahl am 23. September absichern will, bei der alle 395 Sitze des Abgeordnetenhauses neu vergeben werden. Dazu zählen unter anderem zentrale, provinzielle und regionale Kontrollausschüsse sowie Regeln zur Kampagnenfinanzierung mit klaren Ausgabenobergrenzen für Kandidaten. Der Zeitpunkt der Regelung ist kein Zufall: Mit dem offiziellen Beginn der Wahlkampfperiode rückt die Frage, wie gut das Land auf gezielte Desinformationskampagnen vorbereitet ist, zunehmend in den Fokus der öffentlichen Debatte – nicht zuletzt angesichts jüngster Fälle, in denen einzelne Kandidatenäußerungen bereits für juristische und mediale Aufmerksamkeit gesorgt hatten.
Quellen: Morocco World News, Maroc.ma, La Vie Éco


