
Marokko hat sein lange umstrittenes Gesetz zum Umgang mit Streunertieren offiziell in Kraft gesetzt. Das Gesetz Nr. 19.25 über den Schutz von Streunertieren und die Vorbeugung damit verbundener Risiken wurde im Amtsblatt Nr. 7533 veröffentlicht und trat damit nach Königlichem Dekret Nr. 1.26.55 vom 28. Juli 2026 in Kraft, nachdem beide Parlamentskammern zugestimmt hatten. Das Vorhaben regelt erstmals landesweit einheitlich, wer sich um streunende Hunde und Katzen kümmern darf und unter welchen Bedingungen dies erlaubt ist.
Registrierungspflicht für Halter, TNVR für Streuner
Das Gesetz definiert ein Streunertier als jedes Tier, das sich ohne Aufsicht eines Halters im öffentlichen Raum aufhält. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen ihre Tiere künftig über eine eigens eingerichtete Online-Plattform registrieren, eine Gesundheitsakte führen und eine dauerhafte Kennzeichnung sicherstellen. Verschwindet ein registriertes Tier, muss dies binnen drei Tagen gemeldet werden; wird es anschließend in einem Auffangzentrum untergebracht, hat der Halter zehn Tage Zeit, es abzuholen und die Pflegekosten zu übernehmen – andernfalls gilt es als ausgesetzt. Für die Verwaltung streunender Populationen selbst schreibt das Gesetz das Prinzip Einfangen–Kastrieren–Impfen–Freilassen (TNVR) als bevorzugte, gewaltfreie Methode fest und führt zugleich Lizenz- und Kontrollpflichten für Tierauffangstationen ein.
Bußgelder zwischen 500 und 300.000 Dirham
Bei Verstößen sieht das Gesetz Geldstrafen von 500 bis zu 300.000 Dirham vor, in einzelnen Fällen ergänzt um Haftstrafen. Wer ein Streunertier vorsätzlich tötet, quält oder misshandelt, riskiert zwei bis sechs Monate Haft und eine Geldstrafe zwischen 5.000 und 20.000 Dirham. Der Betrieb eines nicht lizenzierten Auffangzentrums kann mit 50.000 bis 300.000 Dirham geahndet werden. Wer ein Tier ohne behördliche Erlaubnis im öffentlichen Raum unterbringt, füttert oder behandelt, muss mit 500 bis 2.000 Dirham rechnen; für die unterlassene Registrierung oder Gesundheitsdokumentation drohen 1.000 bis 5.000 Dirham. Ein zunächst im Gesetzentwurf enthaltener genereller Haftrahmen für weitere Verstöße wurde in einer Sitzung des Ausschusses für Produktionssektoren im Abgeordnetenhaus gestrichen, an der Vertreter der Volksbewegung, der Sozialistischen Union und der PJD sowie Landwirtschaftsminister Ahmed Bouaari teilnahmen.
Fortsetzung einer aufgeladenen Debatte
Der Gesetzentwurf hatte im Vorfeld für erhebliche Kontroversen gesorgt: Tierschutzorganisationen kritisierten insbesondere das Verbot, Streunertiere ohne Genehmigung eigenständig zu füttern oder zu versorgen, als Kriminalisierung ehrenamtlichen Engagements. Behördenseitig wird das Gesetz dagegen mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit begründet, insbesondere angesichts einer zuletzt gestiegenen Zahl gemeldeter Hundebisse im Land. Die Debatte reiht sich ein in eine Serie jüngerer Auseinandersetzungen um den Umgang mit Tieren im öffentlichen Raum – erst vor wenigen Tagen hatte eine Petition mit rund 18.000 Unterschriften gegen den Einsatz von Schlangen, Affen und Kutschpferden auf dem Marrakescher Platz Jemaa el-Fna für Aufsehen gesorgt.
Quellen: Hespress English, Yabiladi


