
Marokko hat am Montag ein grundlegend überarbeitetes Zivilprozessgesetz in Kraft gesetzt. Das Gesetz Nr. 58.25 löst einen jahrzehntealten Rechtsrahmen ab und ermöglicht erstmals landesweit elektronische Klageeinreichungen, digitale Zustellungen und eine stärker digitalisierte Zwangsvollstreckung.

Ende eines jahrzehntealten Systems
Das neue Gesetz wurde per Dahir Nr. 1.26.07 vom 11. Februar 2026 verkündet und im Amtsblatt Nr. 7485 vom 23. Februar veröffentlicht. Es trat, wie gesetzlich vorgesehen, sechs Monate später in Kraft. Ziel der Reform ist es, die als überkomplex geltenden Verfahren des bisherigen Zivilprozessrechts zu vereinfachen, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu verkürzen und langjährige Probleme bei Zustellungen und der Vollstreckung von Urteilen zu lösen. Der bisherige Rahmen war über Jahrzehnte kaum grundlegend verändert worden.
Digitale Aktenführung für Anwälte und Bürger
Künftig können Klagen, Schriftsätze und Rechtsmittel über gesicherte elektronische Plattformen eingereicht werden. Elektronische Signaturen und der digitale Austausch von Dokumenten erhalten damit erstmals eine klare rechtliche Grundlage, einschließlich Vorgaben zum Schutz persönlicher Daten. Auch die Zustellung wird digitalisiert: Mitteilungen an Anwälte über deren offizielle elektronische Berufskonten gelten als rechtswirksam zugestellt, die elektronische Ausweiskarte kann als Ersatzweg dienen, wenn eine Zustellung an der angegebenen Adresse nicht möglich ist. Behörden und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, elektronische Adressen bereitzustellen, Privatpersonen und Unternehmen können sich freiwillig für die digitale Zustellung entscheiden.
Neue Werkzeuge gegen Verzögerungstaktiken
Gerichte erhalten mehr Handhabe gegen das, was das Gesetz als missbräuchliche oder verschleppende Prozessführung wertet: Sie können Entschädigungen für mutwillige Verfahren zusprechen und Geldstrafen verhängen, wenn Rechtsmittel erkennbar nur der Verzögerung dienen. Auch die Rolle der Staatsanwaltschaft wird gestärkt: Sie kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen gegen Urteile vorgehen, die die öffentliche Ordnung verletzen, selbst wenn sie am ursprünglichen Verfahren nicht beteiligt war. In Eilfällen dürfen Gerichte zudem Entscheidungen treffen, ohne die Gegenpartei vorher anzuhören; die Frist für einen Einspruch gegen solche Eilentscheidungen beträgt 15 Tage. Der Vollstreckungsrichter erhält neue digitale Werkzeuge, um Vermögenswerte von Schuldnern zu ermitteln, zudem können gerichtliche Versteigerungen über eine elektronische Plattform abgewickelt werden.
Erstmals klare Regeln für internationale Streitfälle
Neu ist auch ein eigenes Kapitel zur internationalen Zuständigkeit marokkanischer Gerichte, das sich am zeitgenössischen internationalen Privatrecht orientiert und mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten und Investitionen schaffen soll. Zugleich führt das Gesetz zivil-, verwaltungs- und handelsrechtliche Verfahrensregeln in einem einheitlichen Rahmen zusammen, während spezialisierte Kammern an den Gerichten erster Instanz für Verwaltungs- und Handelsstreitigkeiten zuständig bleiben. Behörden und Justizinstitutionen hatten im Vorfeld Leitfäden veröffentlicht, um Gerichte und Rechtsanwälte auf die Umstellung vorzubereiten.
Quellen: Hespress English, Conflict of Laws


