
Einen Monat vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus beginnt in Marokko die heiße Phase der organisatorischen Vorbereitungen: Seit Montag, dem 24. August, verteilen die lokalen Verwaltungsbehörden landesweit individuelle Benachrichtigungen an alle Wahlberechtigten, die ihnen ihr zuständiges Wahllokal mitteilen. Das teilte das Innenministerium in einem Communiqué mit.
Zettel informiert, ersetzt aber nicht den Ausweis
Die Verteilung der Avis läuft bis zum Vorabend der Wahl, dem 22. September um 18 Uhr. Die Mitteilungen sollen die Wählerinnen und Wähler über den genauen Standort ihres Wahllokals informieren und sie zugleich an den Wahltermin sowie die Öffnungszeiten der Urnengänge erinnern. Das Ministerium stellt jedoch klar: Der Zettel ist keine Voraussetzung, um wählen zu dürfen. Einzig gültiges Dokument zur Identifizierung am Wahltag bleibt die nationale Personalausweiskarte (CNI).
Die Chambre des Représentants wird am 23. September mit 395 Sitzen neu gewählt. Nach endgültigen Zahlen des Innenministeriums sind landesweit rund 15,8 Millionen Wählerinnen und Wähler registriert. Für die Organisation des Urnengangs mobilisiert die Behörde nach eigenen Angaben mehr als 40.700 Wahllokale sowie rund 3.750 zentrale Auszählungsbüros, unterstützt von etwa 350.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, 32.000 Smartphones zur raschen Ergebnisübermittlung und 1.300 Computern.
Vollmachtsplattform für Auslandsmarokkaner jetzt live
Parallel zur Verteilung der Wahllokal-Avis hat das Innenministerium bestätigt, dass die bereits angekündigte digitale Vollmachtsplattform für im Ausland lebende Marokkanerinnen und Marokkaner seit dem 24. August tatsächlich freigeschaltet ist. Sie bleibt bis zum 22. September um 12 Uhr mittags zugänglich. Über die Portale elections.ma oder listeselectorales.ma können MRE, die in den allgemeinen Wählerlisten eingetragen sind, eine Person ihrer Wahl bevollmächtigen, die am 23. September in ihrem Namen in einer marokkanischen Gemeinde oder einem Arrondissement abstimmt. Nach Eingabe und Bestätigung der Daten muss die erstellte Vollmacht heruntergeladen und per E-Mail oder Post an die bevollmächtigte Person übermittelt werden.
Als Nächstes rückt der Kalender für die Kandidatenanmeldung in den Fokus: Ab dem 31. August können Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen online einreichen, die digitale Frist läuft bis zum 8. September, physische Dossiers können bis zum 9. September um 12 Uhr abgegeben werden. Der offizielle Wahlkampf beginnt anschließend um Mitternacht am 10. September und endet am 22. September um Mitternacht, unmittelbar vor der Wahl.
Elektronische Kandidatur ab Montag – Parteien warnen vor Tücken
Nun rückt der nächste Schritt im Wahlkalender näher: Ab Montag, dem 31. August, 8 Uhr, öffnet das Innenministerium die Online-Plattform elections.ma für die Kandidatenanmeldung. Bis Dienstag, den 8. September, 12 Uhr, müssen die Listenvertreterinnen und -vertreter ihre Kandidaturerklärungen samt Unterlagen elektronisch einreichen, bevor anschließend bis Mittwoch, den 9. September, 12 Uhr, die Originaldokumente persönlich bei den zuständigen Provinz-, Präfektur- oder Regionalbehörden nachgereicht werden müssen. Die elektronische Einreichung ist dabei zwingende Voraussetzung für die anschließende physische Aktenabgabe.
Wie mehrere marokkanische Medien berichten, sorgt das neue digitale Verfahren allerdings für Unruhe innerhalb der Parteien. Beobachter und mehrere politische Akteure äußern die Sorge, dass eine Überlastung der Plattform kurz vor Fristablauf oder schlichte Eingabefehler zur Ablehnung ganzer Kandidatenlisten führen könnten – nach ihrer Einschätzung könnte bereits eine kleinere technische Störung Bewerberinnen und Bewerbern das Recht auf Teilnahme am Urnengang kosten. Kritisiert wird zudem der organisatorische Mehraufwand, den die verpflichtende persönliche Abgabe der Originaldokumente vor allem für Parteien bedeutet, die in zahlreichen Wahlkreisen gleichzeitig antreten. Befürworter der Digitalisierung halten dagegen, das Verfahren reduziere den Verwaltungskontakt, erhöhe die Transparenz, ermögliche eine lückenlose Nachverfolgung der Anträge und vereinheitliche die Abläufe landesweit.
Quellen: Yabiladi, Aujourd’hui le Maroc, Hespress, Le360


