
Foto: Fatimaezzahra88, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle: Wikimedia Commons
Marokkanische Behörden haben ein Fang- und Verkaufsverbot für Muscheln und andere Schalentiere aus der Zone Cap Beddouza in der Provinz Safi verhängt. Grund sind laut einer offiziellen Mitteilung des Staatssekretariats für Seefischerei vom Freitag abnorm hohe Werte mariner Biotoxine, die das Nationale Institut für Fischereiforschung (INRH) bei Laboranalysen festgestellt hat. Das Verbot betrifft sowohl die Ernte als auch die Vermarktung von Schalentierprodukten aus dem betroffenen Küstenabschnitt am Atlantik.
Warnung vor Konsum aus nicht lizenzierten Quellen
In ihrer Mitteilung rufen die Behörden Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich dazu auf, ausschließlich verpacktes Schalentierprodukt mit gültigem Gesundheitskennzeichen aus zugelassenen Verkaufsstellen und offiziellen Märkten zu kaufen. Ware, die außerhalb dieser Vorschriften transportiert oder verkauft werde, könne nicht als sicher für den menschlichen Verzehr gelten und berge ein Risiko für die öffentliche Gesundheit, heißt es in der Erklärung des Staatssekretariats. Welche konkrete Toxinart in den Proben nachgewiesen wurde, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Verbot bis zur vollständigen Reinigung des Gebiets
Das Fangverbot soll so lange gelten, bis das betroffene Gebiet vollständig von der Kontamination befreit ist – ein konkretes Enddatum wurde nicht genannt. Solche Sperrungen sind an Marokkos Atlantikküste kein Einzelfall: Immer wieder kommt es durch sogenannte Algenblüten zu erhöhten Biotoxin-Werten in Muscheln, Austern und anderen Weichtieren, die dann vorübergehende Ernteverbote nach sich ziehen. Erst im Juni dieses Jahres hatten die Behörden aus ähnlichem Anlass die Schalentierernte in den Zonen Sidi Daoud und ebenfalls Cap Beddouza ausgesetzt.
Bedeutung für die heimische Fischereiwirtschaft
Für die lokale Fischerei- und Aquakulturbranche rund um Safi bedeuten solche Sperrungen jedes Mal spürbare Einnahmeausfälle, auch wenn sie dem Schutz der Verbrauchergesundheit dienen. Die Kontrolle mariner Biotoxine gehört zu den Daueraufgaben der marokkanischen Fischereibehörden, die die Küstengewässer regelmäßig beproben, um Vergiftungsfälle durch verunreinigte Meeresfrüchte zu verhindern. Bis zur offiziellen Aufhebung der Sperrung bleibt Verbrauchern in der Region nur der Griff zu zertifizierter, verpackter Ware aus kontrollierten Vertriebswegen.
Marine Biotoxine entstehen meist durch sogenannte schädliche Algenblüten, bei denen sich bestimmte Mikroalgenarten in den Küstengewässern stark vermehren und Giftstoffe absondern, die sich in Muscheln, Austern und anderen filtrierenden Weichtieren anreichern. Für den Menschen können solche Toxine je nach Art und aufgenommener Menge Übelkeit, Durchfall oder in selteneren Fällen auch neurologische Symptome auslösen, weshalb die marokkanischen Behörden bei entsprechenden Laborbefunden konsequent auf sofortige Ernte- und Verkaufsstopps setzen. Die betroffenen Zonen werden dabei regelmäßig weiter beprobt, sodass eine Aufhebung des Verbots erst erfolgt, wenn mehrere aufeinanderfolgende Messungen wieder unauffällige Werte zeigen.
Quellen: Hespress English, MAP Express


