
Gut drei Wochen vor den Parlamentswahlen am 23. September 2026 hat Marokko den rechtlichen Rahmen für den digitalen Wahlkampf verschärft. Die Datenschutzbehörde CNDP verpflichtet Parteien, jede Verarbeitung persönlicher Wählerdaten vorab anzumelden und mit Künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte klar zu kennzeichnen. Parallel dazu hat der Hohe Rat für Audiovisuelle Kommunikation (HACA) Regeln für Radio und Fernsehen während der Wahlkampagne erlassen, die unter anderem irreführende KI-generierte Inhalte verbieten.
CNDP: Meldepflicht und Zustimmung bei Wählerdaten
Nach dem marokkanischen Datenschutzgesetz 09-08 müssen politische Parteien der CNDP jede Verarbeitung personenbezogener Daten vor Beginn anmelden. Die Behörde verweist dabei auf mehrere Kernpunkte: Daten dürfen nur zu dem Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden, und nur so lange gespeichert werden, wie es dieser Zweck erfordert. Politische Meinungen von Wählern dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht ausgewertet werden, und Direktwerbung – etwa gezielte Wahlkampf-SMS oder E-Mails – setzt ebenfalls eine vorherige Einwilligung voraus. Auch Subunternehmer, die im Auftrag von Parteien Daten verarbeiten, müssen sich an das Gesetz halten, ebenso wie jede Weitergabe von Daten ins Ausland. Für Rückfragen von Parteien und Bürgern hat die CNDP eigens die Hotline 3020 eingerichtet.
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Ein zentraler neuer Punkt betrifft den Umgang mit Künstlicher Intelligenz: Parteien müssen jeden mit KI erzeugten Inhalt kenntlich machen, wie es Artikel 447-2 des Strafgesetzbuchs von 2018 sowie die Artikel 39, 51 und 53 des Organgesetzes 53-25 vorschreiben. Ein generelles Verbot von KI-generiertem Material gibt es damit nicht – wohl aber die Pflicht zu einer eindeutigen, dauerhaften und unmissverständlichen Kennzeichnung. Die HACA geht für den Sendebetrieb noch einen Schritt weiter: Sie untersagt die Ausstrahlung von KI-generierten oder manipulierten Wahlinhalten, die Wählerinnen und Wähler gezielt in die Irre führen sollen. Die entsprechenden Sendevorgaben gelten für die gesamte Wahlkampagne vom 15. August bis zum 22. September 2026.
Umfrageverbot und Transparenzpflichten im Sender
Die HACA-Vorgaben reichen über KI-Inhalte hinaus: Meinungsumfragen zu Wahlthemen sind ab 15 Tage vor Kampagnenbeginn bis zur Schließung der Wahllokale untersagt. Journalisten und Moderatoren, die selbst kandidieren oder sich öffentlich für Kandidaten aussprechen, dürfen während dieser Zeit nicht auf Sendung gehen. Expertinnen, Akademiker und Influencer müssen mögliche Interessenkonflikte offenlegen, bevor sie sich in Sendungen äußern. Zudem soll Desinformation und getarnte politische Werbung unterbunden, Hassrede und Aufrufe zu Gewalt verhindert und Wahlinhalte klar von Unterhaltungsformaten getrennt werden. Die HACA kündigte an, ein Überwachungskomitee einzurichten und Informationsveranstaltungen für Sender abzuhalten, um die Einhaltung der Regeln zu begleiten.
Quellen: Morocco World News, Yabiladi


