
Marokko hat bei der laufenden 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf konkrete Zusagen zur Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen gemacht. Die stellvertretende Ständige Vertreterin des Königreichs, Majdouline Salahdine, erklärte am Dienstag vor dem Gremium, Marokko wolle seine internationalen Verpflichtungen in greifbare Fortschritte übersetzen und werde sich weiterhin aktiv am Mechanismus der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) beteiligen, der nun in seinen fünften Zyklus eintritt.
Side-Event am 24. September und Gastgeberrolle 2027
Konkret kündigte Salahdine an, dass Marokko am 24. September in Genf eine Nebenveranstaltung ausrichten werde. Dort sollen die Ergebnisse eines internationalen Retreats vorgestellt werden, das im Juni 2026 Vertreter von Staaten, dem UN-Menschenrechtsbüro (OHCHR), der Zivilgesellschaft und Universitäten zusammengebracht hatte, um über die Zukunft des Überprüfungsprozesses zu beraten. Darüber hinaus werde Marokko im Frühjahr 2027 das nächste Treffen jenes internationalen Netzwerks ausrichten, das für Berichterstattung, Umsetzung und Nachverfolgung von Menschenrechtsverpflichtungen zuständig ist. Damit positioniert sich Rabat erneut als aktiver Gastgeber und Mitgestalter im UN-Menschenrechtssystem, über die reine Erfüllung von Berichtspflichten hinaus.
63. Sitzung mit Fokus auf Sudan, Myanmar und Ukraine
Die aktuelle Sitzung des 47 Mitgliedstaaten umfassenden Menschenrechtsrats hatte am 7. September in Genf begonnen und läuft noch bis zum 7. Oktober. Unter dem Vorsitz des indonesischen Botschafters Sidharto Reza Suryodipuro stehen in diesem Zeitraum rund 37 interaktive Dialoge zu Länderberichten und Untersuchungen von UN-Ermittlern auf der Tagesordnung – darunter Krisenregionen wie Sudan, Myanmar, die Ukraine, Haiti, Afghanistan, Syrien und Belarus. Marokkos Wortmeldung reiht sich damit in eine dicht getaktete Sitzungsperiode ein, in der zahlreiche Staaten ihre menschenrechtspolitischen Prioritäten und Selbstverpflichtungen darlegen.
UPR als zentrales Instrument der Selbstüberprüfung
Der UPR-Mechanismus verpflichtet alle UN-Mitgliedstaaten dazu, sich turnusmäßig einer Überprüfung ihrer Menschenrechtslage durch die anderen Mitgliedstaaten zu unterziehen. Marokko hat sich in der Vergangenheit wiederholt als Fürsprecher dieses Verfahrens positioniert und dabei auch die eigene Kandidatur und Mitwirkung im Menschenrechtsrat mit dem Anspruch verbunden, Reformprozesse in der eigenen Gesetzgebung und Praxis voranzutreiben. Mit der Ankündigung des Retreat-Nachfolgetreffens 2027 signalisiert Rabat, dass es diese Rolle über die laufende Sitzung hinaus fortführen will. Wie die konkreten Inhalte der für 2027 geplanten Zusammenkunft aussehen werden, ließ Salahdine in ihrer Wortmeldung noch offen.
Quellen: Barlamane Today, Barlamane Today, OHCHR


