
Marokkos Nationale Hafenagentur ANP existiert nicht mehr als eigenständige öffentliche Einrichtung: Nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 34.25 wurde sie in eine Aktiengesellschaft unter dem Namen „Ports du Maroc SA“ umgewandelt. Der Umbau soll die rechtliche und institutionelle Struktur des Hafenbetreibers an neue Governance-Anforderungen anpassen und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors stärken.
Langer Weg durch die Institutionen
Die Reform hat einen längeren Gesetzgebungsprozess durchlaufen: Der Regierungsrat verabschiedete den Gesetzentwurf bereits im Dezember 2025, im Juni 2026 billigte das Abgeordnetenhaus den Text mit 80 Stimmen bei 2 Gegenstimmen, und Anfang Juli zog die Beraterkammer einstimmig nach. Ende Juli unterzeichnete König Mohammed VI. das Dahir Nr. 1.26.56 zur Promulgation, am 10. August wurde das Gesetz im Amtsblatt Nr. 7533 veröffentlicht. Die Umwandlung fügt sich in das Rahmengesetz Nr. 50.21 ein, das die Reform öffentlicher Einrichtungen in Marokko generell regelt.
Staat bleibt alleiniger Eigentümer, Beschäftigte behalten Status
Wichtig für die rund um den Hafenbetrieb Beschäftigten: Der Staat hält weiterhin 100 Prozent der Anteile, private Investoren sind nicht vorgesehen. Ausrüstungs- und Wasserminister Nizar Baraka betonte, die Umwandlung schaffe keine neue juristische Person und alle Beschäftigten behielten ihren administrativen Status – die bei der ANP geleistete Dienstzeit werde bei der neuen Gesellschaft vollständig angerechnet. Auch bestehende Verträge, Lizenzen und Partnerschaften mit Dritten bleiben von der Rechtsformänderung unberührt, da „Ports du Maroc SA“ künftig unter dem allgemeinen Gesellschaftsrecht (Gesetz Nr. 17.95) statt als öffentliche Einrichtung firmiert.
Neuer Verwaltungsrat, klare Ausnahmen
Die operative Führung übernimmt künftig ein Verwaltungsrat mit unabhängigen Mitgliedern sowie ein Generaldirektor. Dieses Gremium legt Hafengebühren, Tarife und Liegeplatzkosten in Abstimmung mit dem Ausrüstungsministerium fest und entscheidet, welche Aktivitäten künftig über Lizenzen und Konzessionen an Dritte vergeben werden können. Ausdrücklich ausgenommen vom Zuständigkeitsbereich der neuen Gesellschaft bleiben die Sonderentwicklungszone Tanger-Med sowie die Hafenanlagen der Lagune von Marchica, die weiterhin gesondert verwaltet werden. Für die übrigen Häfen des Landes – darunter Casablanca, Agadir oder Jorf Lasfar – gibt das Gesetz der neuen Gesellschaft zusätzliche strategische Aufgaben mit auf den Weg: den Ausbau sogenannter Smart Ports, die digitale Transformation der Hafendienste, Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Programme zur sozialen Verantwortung in den jeweiligen Hafenstädten. Wann die neuen Führungsgremien tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen, hängt von noch ausstehenden Ausführungstexten zu Satzung und Kapitalisierung der Gesellschaft ab.
Quellen: Morocco World News, 7News Morocco


