
Marokko gilt unter Geowissenschaftlern als eines der fossilienreichsten Länder der Welt – von Dinosaurier-Fußspuren über Krokodilfährten bis zu den seltenen Abdrücken von Flugsauriern, jenen ersten fliegenden Wirbeltieren der Erdgeschichte. Doch dieser Reichtum hat eine Kehrseite: Immer wieder werden Fundstätten Opfer von Plünderung, bevor sie überhaupt unter Schutz gestellt werden können. Der jüngste und bislang schwerste Fall ereignete sich am Fundort Mibladen in der Provinz Midelt.
Dort wurde eine rund 3,15 Meter lange und 1,50 Meter breite Steinplatte mit fossilen Flugsaurier-Fußspuren in zwei Etappen mit einer Säge herausgetrennt und entwendet. Nach Angaben des Paläontologen Moussa Masrour, der im Auftrag der Ibn-Zohr-Universität den Fundort besichtigte, deutet die Art des Schnitts auf Täter mit professioneller Ausrüstung hin. Die Nähe des Fundorts zu einer Straße habe die Tat begünstigt. Bei einer anschließenden Untersuchung entdeckten Behörden zudem zwei etwa dreitausend Jahre alte prähistorische Grabhügel, die von illegalen Goldsuchern aufgerissen worden waren.
Das Gelände von Mibladen liegt auf dem Gebiet einer seit 1939 genutzten, mittlerweile stillgelegten Bergbaukonzession. Wissenschaftler hatten die Fußspuren bewusst am Fundort belassen, um sie in ihrem geologischen Kontext erforschen zu können – ein Ansatz, der ihre wissenschaftliche Aussagekraft erhöht, sie zugleich aber auch zugänglich und angreifbar macht. Eine im Mai 2026 veröffentlichte internationale Studie mit dreizehn beteiligten Forschenden aus Marokko, Spanien, Deutschland, Frankreich und Polen brachte dem Fundort zusätzliche Aufmerksamkeit – und, wie Beteiligte einräumen, ungewollt auch Sammler und Fossilienhändler auf die Spur.
Ein strukturelles Problem verschärft die Lage zusätzlich: Zuständig für archäologische Stätten ist das Kulturministerium, für paläontologische Fundorte hingegen das Ministerium für Energiewende. Ein neues Gesetz (33-22) soll diese Zuständigkeiten künftig bündeln, die entsprechenden Ausführungsbestimmungen stehen jedoch noch aus. Das Gesetz sieht für schwere Verstöße gegen den Schutz des geologischen Erbes Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor – deren praktische Durchsetzung bislang aber an fehlenden klaren Zuständigkeiten scheitert.
Nach dem Vorfall in Mibladen richteten die zuständigen Ministerien mehrere Kommissionen ein, die eine dringende Einzäunung des Geländes empfahlen. Immerhin: Bei einer Exkursion entdeckten Geologen in der Nähe des Fundorts bereits gesägte, aber offenbar zurückgelassene Gesteinsblöcke, die sichergestellt werden konnten. Derzeit wird zwischen dem Kultusministerium, dem Ministerium für Energiewende und der Entwicklungsagentur für Oasengebiete (ANDZOA) an einem gemeinsamen rechtlichen Rahmen gearbeitet, der eine dauerhafte Bewachung und spätere touristische Erschließung des Areals ermöglichen soll.
Der Fall Mibladen steht dabei stellvertretend für eine größere Herausforderung: Während marokkanische Forschungsteams immer wieder international beachtete Entdeckungen machen – zuletzt etwa außergewöhnlich gut erhaltene, rund 358 Millionen Jahre alte Fossilspuren von Trilobiten im östlichen Anti-Atlas –, hinkt der rechtliche und praktische Schutz dieser Fundstätten der wissenschaftlichen Entdeckung häufig hinterher.
Quelle: Le Matin


